Geflügelpest-Verordnung 2007 - Aufhebung aller Gebiete mit Geflügelpest-Risiko

Aushängezeitraum: 04.06.2024 - 31.12.2099

Geflügelpestverordnung 2007 - Aufhebung aller Gebiete mit Geflügelpest-Risiko

Es wurden die „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ und die „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ (Stallpflicht) aufgehoben. Es befindet sich keine Gemeinde mehr in einem Gebiet mit Geflügelpest-Risiko.