Erläuterungsberichte zu den geplanten Änderungen zum Download
Bericht - 50. Änderung Flächenwidmungsplan (1.84 MB)
Bericht - 54. Änderung Bebauungsplan (1.18 MB)
Verordnungsentwurf - 50. Änderung Flächenwidmungsplan
Verordnungsentwurf - 54. Änderung Bebauungsplan
Die Entwürfe werden gemäß § 24 Abs. 5 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 bzw. gemäß § 33 und § 34 Abs.1 und 2 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 11. November 2021 bis 23. Dezember 2021 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.