Erläuterungsbericht - örtliches Raumordnungsprogramm
Erläuterungsbericht - Bebauungsplan (mit textlichen Änderungen)
Verordnungsentwurf - 44. Änderung Flächenwidmungsplan
Verordnungsentwurf - 48. Änderung Bebauungsplan
Punkt |
FlWPl |
FlWPl |
BBPl |
Punkt 1 |
Öffentliche Verkehrsflächen, KG Wördern |
FlWPl
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BBPl |
Punkt 2 |
Private Verkehrsflächen, Bauland Wohngebiet, KG St.Andrä |
FlWPl
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BBPl
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Punkt 3 |
Öffentliche Verkehrsflächen, KG Kirchbach |
FlWPl
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BBPl
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Die Entwürfe werden gemäß § 25 Abs. 5 bzw. gemäß §§ 33 und 34 Abs.1 und 2 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 18. April bis 30. Mai 2017 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.