Erläuterungsbericht 59. Änderung BBPl.pdf - herunterladen (1.56 MB)
Verordnung 59. Änderung BBPl Neufassung.pdf herunterladen (0.14 MB)
Die Entwürfe werden gemäß § 33 und § 34 Abs. 1 und 2 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 20. Februar 2024 bis 2. April 2024 im Gemeindeamt in St.Andrä-Wördern, Altgasse 30 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich (auch per E-Mail) Stellung zu nehmen. Bei einer endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch auf deren Berücksichtigung.