Stromerzeugung der Gemeinde

Foto von einem Umspannwerk

Ab 1. Oktober 2026 tritt eine neue bundesweite Regelung in Kraft, die den Bezug von Strom aus anderen Quellen neu ordnet bzw. erleichtert. Damit wird es künftig neben Energiegemeinschaften auch die Möglichkeit sogenannter Peer-to-Peer-Verträge geben. Diese werden es einfacher machen, Strom direkt zwischen verschiedenen Erzeugern und Verbrauchern zu beziehen und abzurechnen.

Auch der Strombezug für sozial bedürftige Haushalte wird dabei berücksichtigt werden. Diese Haushalte (z. B. Bezieher von Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder ORF-Beitragsbefreite) können sich bereits ab 1. Oktober 2026 am Gemeindeamt registrieren lassen. Diese Haushalte sollen nach Prüfung mittels Peer-to-Peer-Verträge von unserer überschüssigen Stromerzeugung profitieren.

Noch sind allerdings nicht alle Details geklärt, insbesondere hinsichtlich der Netzgebühren (es gibt noch keine Verordnung) und der konkreten Kosten. Auch die EDV-technische Umsetzung ist in Ausarbeitung. Als wichtiger Umsetzungstermin gilt der 1. Jänner 2027. Da die Stromproduktion ab Oktober bis Februar unterdurchschnittlich ist, werden sich die „echten“ Vorteile erst ab März 2027 einstellen.

Sollten Sie daher diesem Personenkreis angehören, bitten wir um Vorlage der letzten Stromabrechnung und dem Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder ORF-Gebührenbefreiung. Die Unterlagen können am Gemeindeamt im Bürgerservice während der Parteienverkehrszeiten vorgelegt werden bzw. können per E-Mail (post@staw.at) übermittelt werden.

30.09.2026