Verwendung von Videoaufnahmen aus Gemeinderatssitzungen

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Auf Grund von Bürgeranfragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Videoaufnahmen aus unseren Gemeinderatssitzungen möchten wir Ihnen einige rechtliche Hinweise zur Verfügung stellen, um eine rechtssichere Nutzung dieser Inhalte zu gewährleisten.

Die von der Gemeinde St. Andrä-Wördern bereitgestellten Livestreams und Aufzeichnungen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz gemäß dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere als sogenannte Laufbilder (§ 73 UrhG). Die damit verbundenen Verwertungsrechte – etwa hinsichtlich Vervielfältigung (§ 14 UrhG), Bearbeitung (§ 21 UrhG) und öffentlicher Zurverfügungstellung (§ 18a UrhG) – liegen bei der Marktgemeinde St.Andrä-Wördern.

Grundsätzlich ist eine Weiterverwendung von Videomaterial daher nur mit entsprechender Zustimmung zulässig.

Eine Nutzung von Ausschnitten kann im Einzelfall unter das Zitatrecht (§ 42f UrhG) fallen. Voraussetzung dafür ist insbesondere:

  • ein klarer inhaltlicher Zweck (z. B. sachliche Auseinandersetzung oder Berichterstattung),
  • die Verwendung nur im erforderlichen Umfang,
  • sowie die korrekte Angabe der Quelle.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine darüberhinausgehende Verwendung – insbesondere umfangreiche Zusammenschnitte oder eine Nutzung ohne erkennbaren Zitatzweck – in der Regel einer vorherigen Abstimmung bedarf.

Gesetzliche Rechte zur Berichterstattung bleiben unberührt.

03.04.2026