Hundeanmeldungen

Folgende Unterlagen sind laut NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ab 1. Juni 2023 beizulegen:

Für alle Hunde: 

  • Allgemeine Sachkunde (1-stündige Information durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt und 2-stündige Information durch eine fachkundige Person)
  • Haftpflichtversicherung (€ 725.000,--)

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Listenhunde):

  • Name und Hauptwohnsitz jener Person, von der der Hund erworben wurde
  • Erweiterte Sachkunde (4-stündiger theoretischer Teil und 6-stündiger praktischer Teil) 
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (€ 725.000,--)
  • Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird (darunter ist die dem Hund zur Verfügung stehende Auslauffläche nach m² und Beschaffenheit der Liegenschaft samt Art und Höhe der Einfriedung und Beschreibung des Gebäudes, ebenfalls nach Größe und Beschaffenheit, in der der Hund gehalten wird, zu verstehen) 

Die Obergrenze zur Haltung von Hunden in einem Haushalt beträgt ab diesem Zeitpunkt lt. NÖ Hundehaltegesetz 5 Hunde!

Zuständig