Kanalbenützungsgebühren

Zuständig

Kanalbenützungsgebühren:

  • Einheitssatz beim Mischwasserkanal: € 2,60
  • Einheitssatz beim Schmutzwasserkanal: € 2,60
  • Einheitssatz beim Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem): € 2,60
  • Einheitssatz beim Regenwasserkanal: € 0,91

Werden in das Kanalsystem beim Mischwasserkanal bzw. beim Schmutz- und Regenwasserkanal (Trennsystem) Regenwässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10% erhöhter Einheitssatz in der Höhe von € 2,86 zur Anwendung.


Preise gültig ab 01.01.2025